Der Weg von der Kündigung bis zur Wohnungsabnahme
Bitte beachten Sie unbedingt, die für Sie geltende Kündigungsfrist. Gerade bei der Anmietung einer neuen Wohnung können Sie sich so vor einer ungeplanten doppelten Mietbelastung schützen.
Mietverträge ab dem Jahr 1991 haben eine dreimonatige Kündigungsfrist ( § 573c BGB ). Die Kündigung hat immer schriftlich zu erfolgen und muss bis zum dritten Werktag eines Monats mit Wirkung zum Ablauf des übernächsten Monats beim Vermieter eingegangen sein. Maßgebend ist das Datum des Posteingangs !
Die in Mietverträgen vor dem Jahr 1991 vereinbarte Kündigungsfrist hat auch weiterhin Bestand; dies gilt insbesondere für die sogenannten DDR-Verträge.
Nach Eingang Ihrer Kündigung erhalten Sie unverzüglich eine Kündigungs-bestätigung sowie weitere Informationen zu den Formalitäten der Wohnungs-abnahme und zu den für Sie zuständigen Ansprechpartnern.
Bei der Aufgabe Ihrer Wohnung ist zu bedenken, dass sämtliche durch Sie oder Ihren Vormieter vorgenommenen Einbauten - soweit diese nicht zur Ausstattung der Wohnung gehören oder eine besondere Vereinbarung mit uns getroffen wurde - zu entfernen sind. Dies gilt auch für sämtliche Nägel und Schrauben; Dübellöcher müssen verschlossen werden.
Inwieweit Ihre Wohnung renoviert werden muss und ob eventuell Schäden zu beseitigen sind, wird im Rahmen einer Vorabnahme besprochen.
Hierüber wird ein Protokoll angefertigt, in dem die getroffenen Vereinbarungen festgehalten werden.
Mit der Endabnahme endet das Mietverhältnis. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die Zählerstände erfasst.
Bitte bedenken Sie, dass an den Vermieter nicht nur sämtliche zu Beginn des Mietverhältnisses erhaltenen Schlüssel, sondern auch die von Ihnen eventuell nachgemachten Schlüssel zu übergeben sind.
Manchmal gibt es auch im Anschluss an das Mietverhältnis noch Fragen; insbesondere erhalten Sie vielleicht noch Monate nach der Beendigung des Mietverhältnisses eine Betriebs- und Heizkostenabrechnung, da diese in der Regel immer im Frühjahr eines Jahres erstellt wird. Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns bei der Endabnahme Ihre neue Anschrift mitzuteilen.




