Gut und sicher wohnen

BAB & BAföG

BAB

  • Beantragung des BAB´s beim zuständigen Arbeitsamt
  • BAB wird vom Beginn des Monats an gewährt in dem der Antrag eingegangen ist - Bewilligung jeweils befristet
  • In der Regel nur für die 1. staatlich anerkannte, betriebliche Ausbildung - für zusätzliche notwendige Aufwendungen z.B. Fahrtkosten, Unterkunftskosten (Wohnheim oder eigene Wohnung)
  • Bei Prüfung des Antrages wird das eigene Einkommen, das der Eltern oder des evtl. Ehegatten angerechnet, soweit bestimmte Freibeträge überschritten werden

elternunabhängiges BAföG

  • Antragsteller muss nach Vollendung des 18. Lebensjahres 5 Jahre gearbeitet haben oder nach Berufsausbildung 3 Jahre erwerbstätig gewesen sein
  • dazu zählen auch Erziehungsjahre, Grundwehrdienst oder  Wehrersatzdienst
  • Bei kürzerer/längerer Ausbildungsdauer verlängert/verringert sich Anrechnungszeit der Erwerbstätigkeit entsprechend
  • Bei Antragstellung muss lückenloser Arbeitszeit- bzw. Einkommensnachweis für gesamten Anrechnungszeitraum vorliegen

Elternabhängiges BAföG

  • wenn Bedingungen des elternunabhängigen nicht erfüllt werden
  • Eigenes Einkommen, Kindergeld und das der Eltern wird mit angerechnet
  • Antragstellung bei zuständiger BAföG- Stelle der Ausbildungsstätte
  • BAföG muss nach Studium zurückgezahlt werden