BAB & BAföG
BAB
- Beantragung des BAB´s beim zuständigen Arbeitsamt
- BAB wird vom Beginn des Monats an gewährt in dem der Antrag eingegangen ist - Bewilligung jeweils befristet
- In der Regel nur für die 1. staatlich anerkannte, betriebliche Ausbildung - für zusätzliche notwendige Aufwendungen z.B. Fahrtkosten, Unterkunftskosten (Wohnheim oder eigene Wohnung)
- Bei Prüfung des Antrages wird das eigene Einkommen, das der Eltern oder des evtl. Ehegatten angerechnet, soweit bestimmte Freibeträge überschritten werden
elternunabhängiges BAföG
- Antragsteller muss nach Vollendung des 18. Lebensjahres 5 Jahre gearbeitet haben oder nach Berufsausbildung 3 Jahre erwerbstätig gewesen sein
- dazu zählen auch Erziehungsjahre, Grundwehrdienst oder Wehrersatzdienst
- Bei kürzerer/längerer Ausbildungsdauer verlängert/verringert sich Anrechnungszeit der Erwerbstätigkeit entsprechend
- Bei Antragstellung muss lückenloser Arbeitszeit- bzw. Einkommensnachweis für gesamten Anrechnungszeitraum vorliegen
Elternabhängiges BAföG
- wenn Bedingungen des elternunabhängigen nicht erfüllt werden
- Eigenes Einkommen, Kindergeld und das der Eltern wird mit angerechnet
- Antragstellung bei zuständiger BAföG- Stelle der Ausbildungsstätte
- BAföG muss nach Studium zurückgezahlt werden




