Gut und sicher wohnen

Bürgschaften

Sollte das Einkommen eines potenziellen Mieters nicht ausreichen um die Wohnung zu finanzieren , kann es möglich sein, dass ein Bürge durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft die Zahlung der Gesamtmiete (Grundmiete, Betriebskosten, Heizkosten) Kaution, Schadensersatzansprüche, Kosten der Rechtsverfolgung etc. absichert. Hierzu möchten wir Ihnen im Folgenden weitere Informationen mitteilen:

Eine Unterschrift unter einen Bürgschaftsvertrag ist weit mehr als eine Gefälligkeit unter Verwandten und Bekannten. Wer vorschnell unterschreibt, kann seine eigene wirtschaftliche Existenz aufs Spiel setzen. Sollten wir als Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbH einen Bürgen benötigen, um unsere Ansprüche aus dem Mietverhältnis und seiner Beendigung zu sichern, wird eine selbstschuldnerische Bürgschaft abgeschlossen. Bei dieser Bürgschaft haftet der Bürge, als wäre er selbst Mieter/ Schuldner. Die §§ 768, 770 und 771 BGB "Einrede der Vorausklage" ist laut Gesetz ausgeschlossen. Das bedeutet, dass wir als Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbH den Bürgen bereits in die Pflicht nehmen, bevor die Zahlungsunfähigkeit des Mieters bzw. des Hauptschuldners gerichtlich festgestellt worden ist. Sollte der Mieter also in Zahlungsverzug geraten bzw. weitere Ansprüche aus dem Mietverhältnis entstehen, werden wir sofort auf den Bürgen zurückgreifen.