Wohngeld
Jeder hat Anspruch auf Wohngeld, sofern sein Einkommen bestimmte Grenzen unterschreitet. Voraussetzung ist, dass vom Antragsteller ein Mietevertrag über Wohnraum oder vergleichbares Rechtsverhältnis abgeschlossen wurde.
Antragstellung bei der Wohngeldstelle im Amt für Jugend, Familie und Soziales ( Marienstr. 1)
Wohngeld wird vom Beginn des Monats an gewährt in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist - Bewilligung jeweils befristet
nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes erneute, rechtzeitige Antragstellung nötig
Auszubildende und Studenten oder Empfänger von Transferleistungen ( ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung, alleinstehende Wehrdienstleistende während des Grundwehrdienstes) haben keinen Anspruch auf Wohngeld!
Ausnahme: der Student oder Azubi hat bereits ein eigenes Kind, mit dem er zusammen im Haushalt lebt
Nutzen Sie die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen und informieren Sie sich bei der Wohngeldstelle.




