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Häufig gestellte Fragen

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch muss mein Einkommen sein, um eine Wohnung bei der SWG zu mieten?

Die Miete sollte ein Drittel des gesamten Haushaltseinkommens nicht überschreiten. Ist das Einkommen niedriger, kann möglicherweise ein Bürge die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag absichern. Das Einkommen des Bürgen muss jedoch ausreichend hoch sein.

Empfänger von Sozialleistungen müssen bei Vertragsabschluss eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Leistungsträgers vorlegen, dass die Mietzahlung übernommen wird.

Wird bei Mietvertragsabschluss eine Kaution fällig?

Ja, jeder Mieter muss eine Kaution in Höhe von drei Nettokaltmieten leisten, zahlbar grundsätzlich in drei Raten. Die Kaution wird vom Vermieter verzinst auf einem separaten Konto für Mietsicherheiten angelegt.

Sind alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet?

Unsere Wohnungen sind seit 2010 standardmäßig mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.

Bin ich für die Treppenhausreinigung zuständig?

Gemeinsam mit den Mietern auf Ihrer Etage sind Sie abwechselnd für die wöchentliche Reinigung Ihres Treppenabschnitts verantwortlich. Die Reinigung umfasst Ihren Geschossflur und die nach unten führende Treppe einschließlich des Geländers sowie die Treppenhausfenster. Die Kellergänge und Gemeinschaftsräume sind abwechselnd von allen Hausbewohnern zu reinigen. In manchen Häusern wird die Treppenhausreinigung durch eine Fachfirma ausgeführt und über die Betriebskosten in Rechnung gestellt.

Darf ich in meiner Wohnung Haustiere halten?

Die Haltung von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung bedarf der Genehmigung des Vermieters. Reichen Sie hierzu einen Antrag inklusive eines aktuellen Gesundheitsnachweises des Tieres bei uns ein. Generell sind Haustiere gerne willkommen, aber wo mehrere Menschen unter einem Dach leben, müssen die verschiedenen Interessen abgewogen werden. Kleintiere, wie Hamster, Fische oder Wellensittiche dürfen ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Ausgenommen davon sind jedoch giftige bzw. gefährliche Reptilien oder Insekten.

Darf ich eine Parabolantenne installieren?

Alle Wohnungen der SWG sind mit einem Kabelanschluss ausgestattet und verfügen über zahlreiche, auch mehrsprachige Sender. Daher wird eine Satellitenschüssel nur genehmigt, wenn die Befestigung zu keinen Beschädigungen der Mietsache führt und Ihrerseits ein Informationsinteresse nachgewiesen werden kann, das über den Kabelanschluss nicht verfügbar ist.

Benötige ich eine Hausratversicherung?

Eine Hausratversicherung ist in jedem Fall sinnvoll. So sind Schäden am eigenen beweglichen Inventar durch Feuer, Sturm, Einbruch, Diebstahl, aber auch durch Leitungswasserschäden abgesichert. Die Hausratversicherung reguliert im Schadenfall den Neupreis Ihrer Möbel, Elektrogeräte und anderer Wertgegenstände. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme dem Wert Ihres Hausrats entspricht. Die Gebäudeversicherung des Eigentümers reguliert lediglich Schäden am Gebäude sowie an der Wohnung.

Benötige ich eine Haftpflichtversicherung?

Die private Haftpflichtversicherung ist eine unverzichtbare Grundabsicherung gegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die einem Dritten versehentlich oder sogar grob fahrlässig zugefügt wurden. Die private Haftpflichtversicherung sichert Sie also auch im Falle von durch Sie verursachten Schäden an der Mietsache ab. Ausgeschlossen sind lediglich absichtlich verursachte Schäden.

Was sind Schönheitsreparaturen?

Schönheitsreparaturen sind Maler- und Renovierungsarbeiten Ihrerseits während der Mietdauer der Wohnung. So müssen beispielsweise Wände und Decken, in einigen Fällen auch Holzfenster, Türen und Heizkörper in regelmäßigen Abständen von Ihnen gestrichen werden. Wann Schönheitsreparaturen notwendig sind, richtet sich nach dem individuellen Zustand Ihrer Wohnung.

Was sind Kleinstreparaturen?

Kleinstreparaturen sind kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Teilen der Mietsache, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Diese Kosten muss der Mieter selbst tragen. Hierzu gehören beispielsweise die Installationen für Elektro, Wasser, Gas und Heizung sowie Schließeinrichtungen. Die Kosten sind im Einzelfall auf 75 € bzw. 100 € begrenzt und dürfen insgesamt jährlich maximal acht Prozent der Jahresmiete betragen. Alle Details sind in den Allgemeinen Vertragsbestimmungen Ihres Mietvertrages geregelt.

Wie heize und lüfte ich richtig?

Die effizienteste Art des Lüftens ist ein kurzes und kräftiges Stoß- bzw. Querlüften. Dabei öffnen Sie die Fenster drei bis vier Mal täglich für etwa fünf bis zehn Minuten weit. So wird die verbrauchte Luft durch frische Außenluft ausgetauscht. Dauerhaftes Lüften mit gekippten Fenstern ist hingegen nicht sinnvoll und verschwendet unnötig Energie. Sorgen Sie für eine gleichmäßige Beheizung Ihrer Wohnung, denn so verbrauchen Sie weniger Energie, als wenn Sie die Heizung ständig auf- und zudrehen. Halten Sie die Türen zu unbeheizten Räumen stets geschlossen.

Darf ich bauliche Veränderungen in meiner Wohnung vornehmen?

Wenn Sie bauliche Veränderungen in Ihrer Wohnung vornehmen möchten (z.B. Verlegen von Laminat), benötigen Sie im Vorfeld zwingend unsere Genehmigung. Die Arbeiten sind stets fachgerecht auszuführen und je nach Umfang von uns abzunehmen. Bei Ihrem Auszug können wir die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen.

Die Hausordnung wird nicht eingehalten – was tun?

Wenn der Nachbar die Treppenhausreinigung nicht macht oder seine Musik zu laut hört und die freundliche Ansprache bisher nichts gebracht hat, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Zusätzlich zur schriftlichen Beschwerde ist bei Lärmbelästigungen ein Lärmprotokoll hilfreich für die weitere Beschwerdebearbeitung, welches die Art, die Dauer sowie die Intensität der Lärmbelästigung genauer beschreibt.

Ich möchte meine Wohnung untervermieten, ist das möglich?

Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht verboten, jedoch müssen wir uns an die gesetzlichen Vorgaben halten und die Untervermietung überprüfen. Bitte füllen Sie dazu unseren Antrag für Untervermietung aus und lassen Sie uns diesen zukommen. Nach Eingang und Prüfung melden wir uns bei Ihnen.

Darf ich auf meinem Balkon grillen?

Beim Grillen auf dem eigenen Balkon gilt: Offenes Feuer ist verboten! Nutzen Sie zum Grillen auf dem Balkon einen Elektrogrill. Doch auch hierbei ist darauf zu achten, dass entstehender Qualm nicht in die Nachbarwohnungen zieht und andere Mieter belästigt.

Ich kann meine Miete diesen Monat nicht pünktlich zahlen. Was muss ich tun?

Wenn Sie die Miete einmal nicht pünktlich zahlen können, ist das Wichtigste, uns rechtzeitig darüber zu informieren. Solange Sie dies tun, haben Sie keine mietrechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Teilen Sie uns einfach mit, wann Sie die Zahlung im laufenden Monat nachholen oder vereinbaren Sie eine Ratenzahlungsvereinbarung.

Wann erhalte ich die Betriebs-/Heizkostenabrechnung für das vergangene Jahr?

Die Abrechnungsfrist ist im § 556 Abs. 3 Satz 2 des BGB geregelt. Demnach muss dem Mieter die Abrechnung bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugehen.

Wie kann ich meinen Sperrmüll entsorgen?

Jeder Haushalt kann bis zu zweimal im Jahr die kostenlose Sperrmüllabholung nutzen. Die Abholung muss rechtzeitig, mindestens drei Woche vor dem gewünschten Termin, schriftlich beantragt werden. Am einfachsten geht dies über das Online-Anmeldeformular des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft. Die Bereitstellung darf frühestens ab 18:00 Uhr am Vorabend des vereinbarten Termins erfolgen. Illegal abgestellter Sperrmüll wird auf Kosten des Verursachers durch uns beräumt.

Wie kündige ich mein Mietverhältnis?

Ihre Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Unterschriften aller Vertragspartner beinhalten. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Voraussetzung ist, dass die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen ist, damit sie zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird. Bei Mietverträgen vor 1990 ist die Kündigungsfrist abweichend und den jeweiligen Verträgen zu entnehmen.

Was passiert im Sterbefall?

Verstirbt der Mieter, so sind die Erben für die Kündigung und Abwicklung des Mietverhältnisses verantwortlich. Sie können gem. § 580 BGB von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des Mieters außerordentlich mit der gesetzlichen Frist, d.h. drei Monate, kündigen.

Muss die SWG einen selbstgestellten Nachmieter akzeptieren?

Vermieter sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren. Damit alle Interessenten eine gerechte Chance haben, eine Wohnung zu bekommen, werden selbstgestellte Nachmieter nicht bevorzugt. Über die Vergabe entscheidet die SWG und berücksichtigt hierbei mehrere Faktoren.

Ich bin ausgezogen. Wann erhalte ich meine Kaution zurück?

Für die Rückzahlung der Kaution gibt es keine gesetzliche Frist. Daher ist die Auszahlung abhängig vom Zustand der Wohnung bei der Endabnahme. Erfolgte diese ohne Mängel, erstatten wir die Kaution in der Regel innerhalb von sechs Monaten zurück. Sofern bei der Abnahme Mängel festgestellt wurden, erfolgt die Abrechnung der Kaution nach Rechnungslegung der Fachfirmen. Auch etwaige Mietforderungen werden vorrangig mit der Kaution verrechnet. Des Weiteren sind wir dazu berechtigt, einen angemessenen Teil der Kaution für noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist einzubehalten.