Seit dem 09.10.2025 werden bei SEPA-Überweisungen die IBAN und der Empfängername durch die Banken abgeglichen. Diese EU-weite Änderung soll neben dem Schutz vor Rechnungsbetrug auch vor fehlerhaften Überweisungen durch z. B. Tippfehler schützen.
Bei SEPA-Überweisungen muss jetzt nicht mehr nur die IBAN, sondern auch der Empfängername exakt übereinstimmen. Dieser Abgleich findet bei den Banken statt. Hierfür sendet die Bank des Zahlers die Überweisungsdaten an die Bank des Empfängers und prüft, ob der Empfängername und die IBAN übereinstimmen. Dies gilt auch bei neuen Daueraufträgen und Terminüberweisungen. Kleinere Unterschiede wie Groß- und Kleinschreibung sowie Umlaute oder doppelte Leerzeichen sollen nicht zum Abbruch führen.
Für die Mieter und Geschäftspartner der Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbH bedeutet dies, dass bei Überweisungen und Daueraufträgen folgender Empfängername genutzt werden muss:
Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbH
Bei einer deutlichen Abweichung des Empfängernamens erscheint ein Warnhinweis. In so einem Fall sollte für die Überweisung der Name zur eigenen Sicherheit geprüft und ggf. korrekt erfasst werden.
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