Ab dem 1. Januar 2024 entfällt für alle SWG-Mieter die über die Betriebskosten abgerechnete Grundgebühr für den Kabelfernsehempfang. Grundlage hierfür ist das neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG), welches bereits am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Entsprechend des Gesetzes werden Kosten für Kabelfernsehen und Internet künftig nicht mehr über die Betriebskosten abgerechnet. Trotz der Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024 entfällt für Sie die Gebühr nach Abstimmung mit dem Kabelnetzbetreiber AEP Plückhahn Netze GmbH ab dem 1. Januar 2024. Die bisherigen Einzelnutzungsverträge zwischen Ihnen und dem Kabelanbieter bleiben selbstverständlich weiterhin bestehen. So können Sie Ihr Kabelfernsehen und Internet wie gewohnt in vollem Umfang weiternutzen.
Ihre Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbH