Wohnkosten machen einen immer größeren Anteil am Haushaltseinkommen aus - dafür sorgen nicht zuletzt die immer weiter steigenden Kosten der Wärmeversorgung. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz hat die Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr auf diesen Trend reagiert. Durch diese Wohngeldreform können nun etwa 2 Millionen Haushalte vom Wohngeld profitieren. Damit hat sich die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte mehr als verdreifacht. Gerade die aktuelle Preiserhöhung in der Fernwärmeversorgung lässt diese Zahl vermutlich noch weiter anwachsen.
Doch was ist eigentlich Wohngeld?
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete. Dieser Zuschuss soll die Lücke zwischen Miete und Ihrem verfügbaren Haushaltseinkommen schließen. Die Miete wird also nicht in voller Höhe übernommen, jedoch unterstützt Sie das Wohngeld dabei, die Mietkosten zu tragen. Mehr Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie hier: https://www.stralsund.de/buerger/rathaus/verwaltung/Aemteruebersicht/amt_fuer_schule_und_sport/sozi…
Wenn Sie prüfen möchten, ob auch Ihr Haushalt Anspruch auf Wohngeld hat, können Sie den Wohngeldrechner des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://wohngeld-mv.de/Rechner/ nutzen.
Wichtige Information bei hohen Betriebs- und Heizkostennachzahlungen
Aktuell erhalten eine Vielzahl der Mieter der SWG ihre Heizkostenabrechnungen. Aus diesem Grund möchten wir darauf aufmerksam machen, dass auch Personen, die nicht im laufenden SGB II/SGB XII-Leistungsbezug stehen, temporär, d.h. im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung, hilfebedürftig werden können. Dementsprechend haben Sie möglicherweise einen Übernahmeanspruch durch das Jobcenter bzw. das Sozialamt. Auch Menschen, die Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, können einmalige SGB II-Leistungen geltend machen.
Sofern Sie Hilfe benötigen oder sich unsicher sind, lassen Sie Ihren Anspruch bei der für Sie zuständigen Behörde prüfen. Auch unsere Sozialarbeiterinnen stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Seite.