Ab dem 1. Januar 2024 entfällt für alle SWG-Mieter die über die Betriebskosten abgerechnete Grundgebühr für den Kabelfernsehempfang.
Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung hat der Gesetzgeber unter anderem festgelegt, dass in Gebäuden mit fernauslesbarer Messausstattung jedem Bewohner
Sie haben Fragen oder benötigen unsere Hilfe? Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.